top of page
Plants in Trays

WILLKOMMEN ZUR GARTENSPARTE-KIRCHBREITE

Start: Willkommen

ÜBER UNS

Kleingartenverein "Kirchbreite" e.V.

Die Kleingartenanlage "Kirchbreite" e.V. befindet sich im Westen der Stadt in einem Komplex mehrerer Gartenvereine des Stadtverbandes. Die Vereine "Lindenbreite" e.V. und "Dr. Schreber" e.V. sind unmittelbare Nachbarn.

Historische Entwicklung

Im 2. Weltkrieg gab es auf dem Gelände ein Fremdarbeiterlager. Durch den Luftangriff wurde es zerstört und brannte ab. Als die Not nach dem 2. Weltkrieg am größten war, begannen im Juni 1945 einige Gartenfreunde zu buddeln, um Grabeland zu erschließen. Damit legen 70 Gartenfreunde von 1945 bis 1948 den Grundstein für die heutige Kleingartenanlage.

- 1948 Gründung und Beitritt zum Schrebergartenkreisverband e.V. Stadtgruppe Dessau.

-1959 Außenzaun in Westlicher und Nördlicher Richtung mit Betonsteiler und Maschendrahtzaun, Heckenpflanzung als Östliche und Südliche Begrenzung.

Bau des Gartenheimes mit Elektroanschluss für das Heim und für 15 Gärten. (Freileitung)

-1960/69 Errichtung eines Vorstandszimmers, Fahrradstandes, Küche und Geräteschuppens.

-1973/79 Außenzaun 1 Meter hoch für Ost und Südseite.

-1981 neue Elektroanlage für den Verein durch Verlegung eines Erdkabels von Trafohaus Lindenstraße. 

-2000 Verlegung einer neuen Trinkwasserleitung.

-2022 Wir haben in unserem Kleingartenverein insgesamt 85 Gärten.

Start: Über uns

WICHTIGE INFO

/

Hier klicken

VERBOT DER WASSERENTNAHME
STADT
DESSAU-ROSSLAU

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme in der Stadt Dessau-Roßlau

Die Stadt Dessau-Roßlau wird in der Funktion der unteren Wasserbehörde (UWB) für den Zeitraum zwischen dem **.**.**** bis zum **.**.**** für das gesamte Stadtgebiet von Dessau-Roßlau eine Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Gewässern, darin sind Oberflächengewässer und das Grundwasser einbezogen, mittels Allgemeinverfügung erlassen. Der Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit und das weitere Sinken der Wasserstände in den Gewässern.

Folgende Verbote und Beschränkungen von Wasserentnahmen gelten insbesondere:

  1. Jegliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen.

  2. Jegliche Wasserentnahmen aus Brunnen in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr zur Bewässerung von privaten und öffentlichen Grünflächen sowie Sportanlagen (z.B. Rasen- und Tennisplätze) sind untersagt. Dies gilt auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

  3. Ausgenommen sind Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und Brunnen, welche für den Zweck der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit benötigt werden.

Kleingartenverein "Kirchbreite e.V." 
Lindenstraße 54, 06847 Dessau-Roßlau, Germany

©2022 Kleingartenverein-Kirchbreite e.V.

bottom of page